Quint Stipendium für Studierende - mietfrei wohnen

Glückstag für zwei studierende

"Dudweiler. In diesem Jahr ist zum ersten Mal das Quint Stipendium an eine Studentin und einen Studenten vergeben worden. 

 

„Wir möchten mit dieser sozialen Aktion Studierende im Saarland auf ihrem weiteren Bildungsweg unterstützen und ein Beispiel für soziales Investment in Unternehmen darstellen“, freut sich Geschäftsführerin Eva Quint über die gelungene Premiere des Quint Wohnstipendiums.

 

Die Vergabe des Quint Stipendiums ist in einem Los-Verfahren erfolgt. 46 Studenten hatten sich beworben. Am Tag der Auslosung waren 34 von ihnen in die Büroräumlichkeiten von Quint Immobilien GmbH in der Saarbrücker Straße 223 in Dudweiler gekommen.

 

Die Idee zum Stipendium hatte Seniorchef Michael Quint, der sich mit Schwiegersohn Thomas Schröer-Quint um die technische Seite des Unternehmens kümmert. Geschäftsführerin Eva Quint hat vor über 10 Jahren die Verwaltung übernommen. Anna Quint, die gute Seele und Mutter, fungierte an diesem Tag als Glücksfee.

 

Die glücklichen Gewinner sind Azada Shams und Robin Adhikari. Sie dürfen nun zehn Monate – von Dezember 2025 bis September 2026 – mietfrei bei Quint Immobilien wohnen. "

dos vom Wochenspiegel am 24.11.2025

UNSER SUPPORT

„Bildung ist die mächtigste Waffe, um die Welt zu verändern.“ (Nelson Mandela)

Wir möchten junge Studierende unterstützen, Ihren eigenen Weg zu gehen. 

 

Je eine Studentin und ein Student erhalten von der Quint Immobilien GmbH ein Wohnstipendium in Höhe Ihrer jeweiligen Bruttomiete für eine Zeitraum von 10 Monaten.

vERGABE

Zum ersten Mal wurde das Stipendium im November 2025 vergeben.

 

Eingeladene Studierende erhielten hier die Möglichkeit per Losziehung durch eine Glücksfee einer der beiden Gewinner des Wohnstipendiums zu sein.

Bedingungen

1. Sie sind volljährig.

2. Sie sind in einem gültigen Mietvertrag Vertragspartner der QIG.

3. Ihre Bruttomiete beträgt maximal 385 € pro Monat.

4. Sie sind an einer Hochschule im Saarland eingeschrieben.

5. Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person ist bei der Verlosung anwesend.